„Vertrauen und das Gefühl, verstanden zu werden.“

koNTAKT UND PRAXISINFOS

NADJA FELDER

Schlaham 3
5163 Mattsee

Telefon: +43 664/6380850
E-Mail: nadja.felder@osteopath.at

Die Praxis befindet sich im ersten Stock. Parkplätze sind vor dem Haus vorhanden. Ich möchte darauf hinweisen, dass kein Fahrstuhl zur Verfügung steht.

TERMINE

Termine können Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbaren. Ich bin stets bemüht, Ihnen so schnell wie möglich einen Termin anzubieten.

ärztliche überweisung

Ich führe meine Praxis als Wahltherapeutin und heiße Sie sowohl mit als auch ohne ärztliche Überweisung herzlich willkommen. Behandlungen ohne ärztliche Überweisung: Bitte beachten Sie, dass bei präventiven Behandlungen ohne ärztliche Überweisung keine Rückerstattung durch die Krankenversicherung erfolgt. Behandlungen mit ärztlicher Überweisung: Als Grundlage für eine Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenversicherung ist eine Überweisung von Ihrem Arzt notwendig.

Absage durch den Patienten

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um Absage mindestens 24 Stunden vorher. Kurzfristige Absagen werden in Rechnung gestellt.

abrechnung und rückerstattung

Als Wahltherapeutin aller Kassen stelle ich Ihnen nach Abschluss der Therapieserie eine Rechnung, die vollständig von Ihnen beglichen wird. Sie reichen anschließend die Rechnung, zusammen mit dem Zahlungsbeleg und der Überweisung, bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenrückerstattung ein. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann den entsprechenden Anteil zurück. Falls Sie eine Zusatzversicherung haben, übernimmt diese gegebenenfalls die gesamten Behandlungskosten. Genauere Informationen über die Höhe der Refundierung für Physiotherapie bzw. Osteopathie erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Was Sie zur Behandlung mitbringen

  • Relevante medizinische Befunde, Arztbriefe, MRT-, CT- oder Röntgenberichte – falls vorhanden
  • Ärztliche Verordnung – falls vorhanden
  • Ein Leintuch oder großes Handtuch
  • Eventuell bequeme, lockere Kleidung wie z.B. Sporthose, T-Shirt
  • Mutter-Kind-Pass, wenn Ihr Kind behandelt wird
  • Verschwiegenheitspflicht

    Die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz) verpflichtet Personen, die in diesen Berufen tätig sind, zur absoluten Verschwiegenheit über alle Informationen, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden. Dazu gehören insbesondere medizinische Details, persönliche Informationen der Patienten sowie Diagnosen und Behandlungen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt sowohl gegenüber Dritten als auch gegenüber Behörden und anderen nicht autorisierten Personen, außer in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen wie z.B. wenn eine ausdrückliche Zustimmung des Patienten vorliegt. Der Zweck dieser Regelung ist der Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten der Patienten, um ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut zu gewährleisten. Vereinfachte Darstellung des §11c des Bundesgesetzes.